In Neufahrzeugen mit einer Typengenehmigung ab 01. November 2012 oder einer Erstzulassung ab 1. November 2014 ist durch die neue EU-Reglung ein Reifendruckkontrollsystem Pflicht.
Die Hersteller verbauen unterschiedliche Reifendruckkontrollysteme in den Neuwagen.
Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Systemen.
Aber keine Sorge: Ältere Fahrzeuge müssen Sie nicht nachrüsten!
Wenn Ihr Fahrzeug über ein Reifendruckkontrollsystem verfügt, beraten unsere speziell geschulten Mitarbeiter Sie gerne.
Falls bei Ihnen die Neuanschaffung eines Radsatzes ansteht oder Sie Probleme mit Ihrem bestehenden Radsatz haben, finden wir die richtige Lösung für Sie.
Die Bestellung, Montage und das Anlernen am Fahrzeug aller gängigen Sensoren und Ventile ist für uns kein Problem.